Gemeinsam Zukunft gestalten – Arbeitsmarktchancen für geflüchtete Menschen
Der Job-Turbo ist eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit zur beschleunigten Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Durch das 3-Phasen-Modell werden geflüchtete Menschen schneller, besser und nachhaltiger in eine stabile Beschäftigung gebracht.
Die berufliche Integration ist ein Schlüssel für die gesellschaftliche Teilhabe und ein eigenständiges Leben in Deutschland. Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Arbeitsagenturen, Jobcentern, Unternehmen, Verbänden, Kammern, Kommunen und Migrantenorganisationen.
Das 3-Phasen-Modell der Integration
Der Job-Turbo setzt insbesondere am Übergang von Phase 1 zu Phase 2 an und ermöglicht einen schnellen Einstieg in den Arbeitsmarkt.
Erste Phase: Orientierung und grundlegender Deutscherwerb
In der ersten Phase geht es um Ankommen, Orientierung und einen grundlegenden frühen Deutscherwerb. Die Geflüchteten nehmen an einem Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge teil.
Ziel: Der Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache ist der Grundstein für bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Fachkräfte, die ohne umfassende Deutschkenntnisse arbeiten können (z. B. IT-Bereich), werden sofort vermittelt.
Zweite Phase: Arbeiten und Qualifizieren in Beschäftigung
In der zweiten Phase geht es um einen schnellen und nachhaltigen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Die Arbeit steht im Fokus, damit Wissen und Berufserfahrung nicht verloren gehen.
Vermittlung: Arbeitsagenturen und Jobcenter vermitteln grundsätzlich ab Sprachniveau B1 oder A2. Unternehmen und Geflüchtete können über Bewerbertage, Praktika oder Probearbeit zusammenkommen.
Unterstützung: Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt sowohl Unternehmen als auch Geflüchtete mit verschiedenen Förderangeboten.
Dritte Phase: Beschäftigung stabilisieren und ausbauen
In der dritten Phase werden Menschen, die bereits Erfahrungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt gemacht haben, sinnvoll zu Fachkräften weiterentwickelt.
Ziel: Nachhaltige und qualifikationsadäquate Beschäftigung ermöglichen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt über Weiterbildungen und Zuschüsse sowohl Betriebe als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Zielgruppe und gesetzliche Rahmenbedingungen
Zielgruppe
Der Job-Turbo richtet sich an arbeitslose und arbeitssuchende Geflüchtete, die:
- Einen Aufenthaltsstatus haben oder im Asylverfahren sind mit Zugang zum Arbeitsmarkt
- Grundlegende Deutschkenntnisse erworben haben (Integrationskurs)
- Aus Kriegs- und Krisengebieten stammen (z. B. Ukraine, Syrien, Afghanistan)
- Berufserfahrung oder Qualifikationen mitbringen
Aufenthaltsstatus
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist abhängig vom Aufenthaltsstatus:
- Anerkannte Schutzberechtigte: Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang
- Asylbewerber: Nach 3 Monaten mit Genehmigung
- Geduldete: Nach 3 Monaten mit Genehmigung
Weitere Informationen: Aufenthaltsgesetz
Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten
Für Unternehmen
Eingliederungszuschüsse
Finanzielle Förderung für Arbeitgeber, die Geflüchtete einstellen und dabei Integrationsleistungen erbringen. Zuschuss zum Arbeitsentgelt für eine befristete Zeit.
Qualifizierungsförderung
Unterstützung bei der betrieblichen Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeitenden. Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Beratung und Vermittlung
Kostenlose Beratung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Kandidaten und bei rechtlichen Fragen.
Assistierte Ausbildung
Begleitung während der Ausbildung durch externe Bildungsträger. Unterstützung bei Sprache, Theorie und betrieblichen Herausforderungen.
Für Geflüchtete
Berufsbezogene Sprachförderung
Berufssprachkurse zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse mit Fokus auf Fachsprache und berufliche Kommunikation.
Anerkennung von Qualifikationen
Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Finanzielle Förderung von Anpassungsqualifizierungen.
Vermittlungsbudget
Übernahme von Kosten für Bewerbungen, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Arbeitskleidung oder Umzug bei Arbeitsaufnahme.
Coaching und Begleitung
Intensive persönliche Betreuung durch spezialisierte Vermittlungsfachkräfte. Individuelle Förderplanung und kontinuierliche Begleitung.
Häufig gestellte Fragen zum Job-Turbo
Der Job-Turbo ist eine gemeinsame Initiative der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ziel ist es, Geflüchtete durch ein strukturiertes 3-Phasen-Modell schneller, besser und nachhaltiger in stabile Beschäftigung zu bringen. Die Initiative wurde als Reaktion auf die große Fluchtbewegung seit 2022 ins Leben gerufen und nutzt Erkenntnisse aus früheren Migrationsbewegungen.
Der Job-Turbo richtet sich an arbeitslose und arbeitssuchende Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus oder im Asylverfahren, die Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Insbesondere profitieren:
- Anerkannte Schutzberechtigte mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang
- Asylbewerber und Geduldete nach 3 Monaten mit Genehmigung
- Personen, die einen Integrationskurs absolviert haben
- Geflüchtete aus Kriegs- und Krisengebieten (Ukraine, Syrien, Afghanistan, etc.)
- Personen mit Berufserfahrung oder Qualifikationen aus dem Heimatland
Das 3-Phasen-Modell strukturiert die Integration in den Arbeitsmarkt systematisch:
Teilnahme am Integrationskurs des BAMF. Grundlegender Spracherwerb als Fundament. IT-Fachkräfte können sofort vermittelt werden.
Schneller Arbeitsmarkteinstieg ab Sprachniveau B1 oder A2. Vermittlung über Bewerbertage, Praktika, Probearbeit. Begleitende Förderung für Unternehmen und Geflüchtete. Hier setzt der Job-Turbo besonders an.
Weiterentwicklung zu Fachkräften durch Weiterbildung. Nachhaltige, qualifikationsadäquate Beschäftigung sichern.
Arbeitgeber erhalten umfassende Förderung bei der Einstellung von Geflüchteten:
- Eingliederungszuschüsse: Finanzielle Förderung zum Arbeitsentgelt für befristete Zeit als Ausgleich für Integrationsleistungen
- Qualifizierungsförderung: Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
- Assistierte Ausbildung: Begleitung durch externe Bildungsträger bei Sprache, Theorie und betrieblichen Herausforderungen
- Beratung und Vermittlung: Kostenlose Beratung durch Arbeitsagenturen bei rechtlichen Fragen und Kandidatensuche
- Unterstützung bei Anerkennung: Hilfe bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Geflüchtete werden auf verschiedenen Ebenen unterstützt:
- Berufsbezogene Sprachförderung: Berufssprachkurse mit Fokus auf Fachsprache und berufliche Kommunikation, auch berufsbegleitend möglich
- Intensives Coaching: Persönliche Betreuung durch spezialisierte Vermittlungsfachkräfte der Bundesagentur mit individueller Förderplanung
- Anerkennung von Qualifikationen: Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, finanzielle Förderung von Anpassungsqualifizierungen
- Vermittlungsbudget: Übernahme von Kosten für Bewerbungen, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Arbeitskleidung oder Umzug
- Weiterbildungsförderung: Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungen in Engpassberufen
Die Arbeitsagenturen und Jobcenter vermitteln grundsätzlich ab Sprachniveau B1, in vielen Fällen auch bereits ab A2. Dies ermöglicht einen frühen Arbeitsmarkteinstieg, bei dem parallel zur Beschäftigung die Sprachkenntnisse durch berufsbezogene Sprachkurse weiter ausgebaut werden können.
Für bestimmte Berufe, insbesondere im IT-Bereich oder anderen Fachgebieten mit internationaler Ausrichtung, ist eine Vermittlung auch ohne umfassende Deutschkenntnisse möglich, wenn die fachlichen Qualifikationen vorhanden sind.
Die Teilnahme erfolgt über die örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter:
- Kontaktaufnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
- Erstgespräch und Profiling: Erfassung von Qualifikationen, Sprachkenntnissen und Berufserfahrung
- Erstellung eines individuellen Integrationsplans mit konkreten Maßnahmen
- Teilnahme an Vermittlungsaktivitäten wie Bewerbertagen, Praktika oder Probearbeit
- Begleitende Förderung durch Sprachkurse und Qualifizierungen
- Nachbetreuung nach erfolgreicher Vermittlung
Service-Hotline: 0800 4 5555 00 (kostenfrei)
Ja. Wenn Arbeitsuchende Absprachen nicht einhalten, können die notwendigen Bausteine für eine Integration verbindlich eingefordert werden. Bei Pflichtverletzungen greifen die gesetzlichen Regelungen zu Leistungsminderungen gemäß SGB II bzw. SGB III. Dies soll sicherstellen, dass die Integrationsmaßnahmen ernst genommen und die berufliche Eingliederung aktiv vorangetrieben wird.
Communities und Migrantenorganisationen sind wichtige Partner im Job-Turbo. Sie haben oft einen direkten Zugang zu Geflüchteten und können kulturell sensibel beraten. Die enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagenturen, Jobcentern und Communities ist ein Erfolgsfaktor der Initiative.
Diese Organisationen unterstützen bei der Ansprache und Motivation, helfen bei der Überwindung von Sprachbarrieren, begleiten bei behördlichen Angelegenheiten und fördern die soziale Integration parallel zur beruflichen Eingliederung. Regionale Netzwerke wie das Koblenzer "Lotsenhaus" zeigen, wie effektiv die Zusammenarbeit aller Akteure sein kann.
Der Erfolg des Job-Turbos wird anhand mehrerer Kennzahlen gemessen:
- Anzahl der Vermittlungen: Wie viele Geflüchtete wurden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt
- Nachhaltigkeit: Wie lange bleiben die vermittelten Personen in Beschäftigung
- Qualifikationsadäquanz: Entspricht die Beschäftigung den vorhandenen Qualifikationen
- Zeitdauer: Wie schnell erfolgt die Vermittlung nach Abschluss des Integrationskurses
- Weiterbildungserfolg: Wie viele Personen entwickeln sich zu Fachkräften weiter
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig Statistiken zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und evaluiert die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich.
Weitere Infos
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Bundesagentur für Arbeit
Offizielle Website und Jobbörse
Job-Turbo Informationen
Details zur Initiative
BAMF
Bundesamt für Migration
Kontakt und Beratung
Für weitere Informationen zum Job-Turbo und zur Arbeitsmarktintegration wenden Sie sich an Ihre örtliche Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.
Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit
0800 4 5555 00
(kostenfrei)
Partner der Initiative
Der Job-Turbo ist eine gemeinsame Initiative von Bundesregierung, Bundesagentur für Arbeit und Wirtschaftsverbänden.
Bundesagentur für Arbeit
BMAS
Bundesministerium für Arbeit
BMI
Bundesministerium des Innern
BAMF
Bundesamt für Migration
BDI
Bundesverband Industrie
BDA
Arbeitgeberverbände
DIHK
Industrie- und Handelskammer
ZDH
Zentralverband Handwerk